Straßenreinigung
Beschreibung
In den meisten Stadtbereichen werden Bürgersteige und Fahrbahnen vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz gereinigt; dafür muss satzungsgemäß angrenzende Grundstückseigentümer:innen eine Straßenreinigungsgebühr zahlen. In anderen Straßen sind Grundstückseigentümer:innen bzw. durch sie Beauftragte für die Reinigung zuständig.
Alle Straßen, die die Stadtreinigung reinigt (nicht eingeschlossen sind Schneeräumung und Bestreuen bei Glätte), können Sie im Straßenverzeichnis Teil A einsehen.
Links zum Straßenverzeichnis und zu weiteren Informationen finden Sie unten.
Adresse
Besucheranschrift
Stadtreinigung - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt MainzZwerchallee 24
55120 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3456
- ebs.strassenreinigungstadt.mainzde
- Internet
- Stadtreinigung Mainz
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (siehe Link unten).
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren