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Straßenreinigung 

Beschreibung

In den meisten Stadtbereichen werden Bürgersteige und Fahrbahnen vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz gereinigt; dafür muss satzungsgemäß angrenzende Grundstückseigentümer:innen eine Straßenreinigungsgebühr zahlen. In anderen Straßen sind Grundstückseigentümer:innen bzw. durch sie Beauftragte für die Reinigung zuständig.

Alle Straßen, die die Stadtreinigung reinigt (nicht eingeschlossen sind Schneeräumung und Bestreuen bei Glätte), können Sie im Straßenverzeichnis Teil A einsehen.

Links zum Straßenverzeichnis und zu weiteren Informationen finden Sie unten.

Adresse

Besucheranschrift

Zwerchallee 24
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3456
E-Mail
ebs.strassenreinigungstadt.mainzde
Internet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Nordbahnhof
Linie:71, 76, 92
Haltestelle: Tierheim Mainz
Linie: 71, 92
Haltestelle: Zwerchallee (+ Fußweg 500 m)
Linien: 50, 51, 60, 62, 63, 71, 80, 81, 92

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (siehe Link unten).

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren