Gewerbesteuer
Beschreibung
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb mit seiner objektiven Ertragskraft.
Unter "Gewerbebetrieb" ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen.
Nicht der Gewerbesteuer unterliegt
- Urproduktion: z.B. Ausübung von Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe: z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater
Grundlage der Gewerbesteuer:
Der Gewerbeertrag des Unternehmens bildet die Grundlage der Besteuerung. Das ist der vom Steuerzahler erklärte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermehrt und vermindert wird.
Höhe der Gewerbesteuer:
- Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen
- Für die Festsetzung des Messbetrages ist Ihr Finanzamt zuständig
- Dieser Messbetrag wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl (in der Regel 3,5 Prozent)
- Dabei ist für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € zu berücksichtigen.
Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbescheid vom Finanzamt erteilt. Als Zerlegungsmaßstab werden grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben (Gewerbesteuer = Messbetrag mal Hebesatz).
Der Hebesatz der Stadt Mainz beträgt 440 Prozent. Er wird vom Stadtrat festgesetzt und ist seit vielen Jahren unverändert geblieben.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Termine können nur in begründeten Fällen nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 78, 90, 91
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Manfred Wenz | Buchstaben, Kl - Z | +49 6131 12-2341 | Manfred.Wenzstadt.mainzde |
Frau Nina Molitor | Buchstaben:A-Kk | +49 6131 12-2332 | Nina.Molitorstadt.mainzde |
Unterlagen
Bestätigung über Ausübung eines freien Berufes
Lastschrifteinzugsverfahren:
- Einzugsermächtigung per Post oder Fax an die Stadtkasse
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Vordruck)
Hinweise
Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie von Ihnen schriftlich widerrufen wird.
Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, dies schriftlich per Post oder Fax der Stadtkasse mitzuteilen.
So kann mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden.