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Gewerbesteuer 

Beschreibung

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb mit seiner objektiven Ertragskraft.

Unter "Gewerbebetrieb" ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen.

Nicht der Gewerbesteuer unterliegt

  • Urproduktion: z.B. Ausübung von Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe: z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater

Grundlage der Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag des Unternehmens bildet die Grundlage der Besteuerung. Das ist der vom Steuerzahler erklärte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermehrt und vermindert wird.

Höhe der Gewerbesteuer

  • Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen
  • Für die Festsetzung des Messbetrages ist Ihr Finanzamt zuständig
  • Dieser Messbetrag wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl (in der Regel 3,5 %)
  • Dabei ist für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen.

Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbescheid vom Finanzamt erteilt. Als Zerlegungsmaßstab werden grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben (Gewerbesteuer = Messbetrag mal Hebesatz).

Der Hebesatz der Stadtverwaltung Mainz wird vom Stadtrat festgesetzt und beträgt seit dem 1.1.2022 310 %.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

  • Bestätigung über Ausübung eines freien Berufes
  • Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an die Stadtkasse.

Hinweise

Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie von Ihnen schriftlich widerrufen wird.

Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, dies schriftlich per Post oder Fax der Stadtkasse mitzuteilen.
So kann mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden.