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Jagdsteuer 

Beschreibung

Die Ausübung des Jagdrechts unterliegt der Jagdsteuer. Die Steuer hat den Charakter einer Luxussteuer.

Höhe der Jagdsteuer:
Die Steuer wird nach dem Jahresjagdwert berechnet.
Bei verpachteten Jagden gelten als Jahresjagdwert der vom Pächter nach dem Pachtvertrag für ein Pachtjahr zu zahlende Pachtpreis.
Sie beträgt 15 Prozent des Jahresjagdwertes.

Die Steuer wird mit einem Jagdsteuerbescheid festgesetzt und ist zu je der Hälfte ihres Jahresbetrages am 15.05. und 15.11. fällig.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Eva Messer  +49 6131 12-3538  Eva.Messerstadt.mainzde