Sportanlagen, allgemeine Angelegenheiten
Kurzbeschreibung
Die Dienstleistung umfasst die Vergabe von Nutzungszeiten an Vereine, Schulen und private Nutzer sowie die Vergabe von gesonderten Veranstaltungen an Vereine und private Nutzer.Beschreibung
Der Antrag vom Antragsteller erfolgt schriftlich per Email oder Schreiben. Die Anfrage wird geprüft und ggf. befürwortet oder abgelehnt. Bei einer Befürwortung wird eine Reservierung von der Sportverwaltung vorgenommen und ein Genehmigungsbescheid erteilt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- 06131 12 2016
- bert.baltestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bert Balte | +49 6131 12-2016 | Bert.Baltestadt.mainzde |
Frau Laura Letscher | +49 6131 12 4160 |
Unterlagen
schriftlicher Antrag per E-Mail oder Post
Gebühren
- Sportliche Nutzung für Mainzer Vereine: kostenfrei
- Verkaufsgebühren bei Wettkämpfen: 18 Euro pro Tag
- Überstundengebühren für Personal: 17 Euro pro angefangene halbe Stunde
- Nutzungsgebühren ab 100 Euro bei außersportlichen Veranstaltungen je nach zu vermietende Flächen
Zahlungsart
Überweisung an die Stadtkasse der Stadtverwaltung Mainz
Rechtsgrundlagen
Sportförderungsgesetz Rheinland-Pfalz, Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen
Hinweise
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 3 Wochen