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Sportförderung für Mainzer Sportvereine beantragen 

Kurzbeschreibung

Eingetragene Mainzer Sportvereine können Zuschüsse gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien beantragen, z.B. Gerätezuschüsse (Sportgeräte - Wertgrenze ab 500 Euro), Zuschüsse zu vereinseigenen Baumaßnahmen, Zuschüsse für die Anmietung von Sportflächen und Übungsflächen, Jubiläumszuschüsse.

Beschreibung

Um Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Diesem Antrag fügen Sei bitte entsprechende Kostenvoranschläge bei. Sobald Sie die entsprechenden Zahlungsbelege vorzeigen, können wir Zuschüsse auf das Vereinskonto zahlen. Im Falle von Zuschüssen für vereinseigene Baumaßnahmen entscheidet der Sportausschuss.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2851
E-Mail
sportverwaltungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

  • Rechnungen
  • zahlungsbegründende Unterlagen
  • Verträge
  • etc.

Gebühren

keine

Zahlungsart

Die Zuschusszahlung erfolgt per Überweisung.

Fristen

Zuschussanträge zu vereinseigenen Baumaßnahmen müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen stellen. Bei positivem Bescheid, zahlen wir die Zuschüsse im Dezember des Jahres, in dem die Maßnahmen stattfanden. Die Entscheidung darüber trifft der Sportausschuss. Die Jugendförderung und Vereinszuschüsse für eigene Sportstätten werden einmal jährlich im Dezember ausgezahlt. Zuschüsse unter 1.000 Euro können wir zeitnah zahlen.

Rechtsgrundlagen

  • Sportfördergesetz von Rheinland-Pfalz
  • Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Mainz