Sportförderung für Mainzer Sportvereine beantragen
Kurzbeschreibung
Eingetragene Mainzer Sportvereine können Zuschüsse gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien beantragen, z.B. Gerätezuschüsse (Sportgeräte - Wertgrenze ab 500 Euro), Zuschüsse zu vereinseigenen Baumaßnahmen, Zuschüsse für die Anmietung von Sportflächen und Übungsflächen, Jubiläumszuschüsse.Beschreibung
Um Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Diesem Antrag fügen Sei bitte entsprechende Kostenvoranschläge bei. Sobald Sie die entsprechenden Zahlungsbelege vorzeigen, können wir Zuschüsse auf das Vereinskonto zahlen. Im Falle von Zuschüssen für vereinseigene Baumaßnahmen entscheidet der Sportausschuss.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2851
- sportverwaltungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Unterlagen
- Rechnungen
- zahlungsbegründende Unterlagen
- Verträge
- etc.
Gebühren
keine
Zahlungsart
Die Zuschusszahlung erfolgt per Überweisung.
Fristen
Zuschussanträge zu vereinseigenen Baumaßnahmen müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen stellen. Bei positivem Bescheid, zahlen wir die Zuschüsse im Dezember des Jahres, in dem die Maßnahmen stattfanden. Die Entscheidung darüber trifft der Sportausschuss. Die Jugendförderung und Vereinszuschüsse für eigene Sportstätten werden einmal jährlich im Dezember ausgezahlt. Zuschüsse unter 1.000 Euro können wir zeitnah zahlen.
Rechtsgrundlagen
- Sportfördergesetz von Rheinland-Pfalz
- Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Mainz