Sportförderung für Mainzer Sportvereine
Kurzbeschreibung
Eingetragene Mainzer Sportvereine können Zuschüsse gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien beantragen, zum Beispiel Gerätezuschüsse (Sportgeräte, Wertgrenze ab 500,- Euro), Zuschüsse zu vereinseigenen Baumaßnahmen, Zuschüsse für die Anmietung von Sport-/Übungsflächen, Jubiläumszuschüsse.Beschreibung
Die Zuschüsse werden auf Antrag (formlos) gewährt. Dem Antrag sind entsprechende Kostenvoranschläge beizufügen. Gegen Vorlage entsprechender Zahlungsbelege werden Zuschüsse auf das Vereinskonto gezahlt. Im Falle von Zuschüssen für vereinseigene Baumaßnahmen entscheidet der Sportausschuss.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Stefan Frey | +49 6131 12-2852 | Stefan.Freystadt.mainzde |
Unterlagen
Rechnungen oder zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge etc.
Zahlungsart
Die Zuschusszahlung erfolgt per Überweisung.
Fristen
Zuschussanträge zu vereinseigenen Baumaßnahmen müssen vor Beginn der Bau-/Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Bei positiver Bescheidung werden sie im Dezember des Jahres, in dem diese Maßnahmen stattfanden, gezahlt. Die Entscheidung darüber trifft der Sportausschuss. Die Jugendförderung und Vereinszuschüsse für eigene Sportstätten werden einmal jährlich im Dezember ausgezahlt. Zuschüsse unter 1.000,- Euro können zeitnah gezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
Sportfördergesetz von Rheinland-Pfalz, Sportförderrichtlinien der Stadt Mainz