Beurkundungen (Kindschaftsrecht)
Beschreibung
Sie werden bald Eltern oder sind es gerade geworden? Herzlichen Glückwunsch!
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, können Sie vor oder auch nach der Geburt des Kindes beim Jugendamt oder in einem Notariat folgende Unterlagen beurkunden lassen:
- die notwendige Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter
- die gemeinsame Sorgeerklärung
Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung können wir nur nach der Geburt beurkunden.
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann zusätzlich die Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, beispielsweise bei italienischer Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung für die Beurkundung
Beurkundungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung und nur persönlich vor einer Urkundsperson.
Sie verstehen und sprechen beide ausreichend Deutsch.
Falls nicht, ist für die Beurkundung eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher notwendig. Diese Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein.
Vorgehen
Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigt das Jugendamt vorab einige Unterlagen (in Kopie) und Angaben von Ihnen.
Die Unterlagen können Sie dem Jugendamt per E-Mail (Anhänge nur im PDF-Format) oder per Post schicken.
Wegen personeller Engpässe wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an folgende Adresse: vaterschaft.sorgerechtstadt.mainzde. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage.
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Cläre Heitkämper | – | +49 6131 12-2448 | Claere.Heitkaemperstadt.mainzde |
Frau Michaela Helleken | Buchstaben: S, T, U, V | +49 6131 12-3576 | Michaela.Hellekenstadt.mainzde |
Frau Claudia Sarabia | Sachgebietsleitung | +49 6131 12-3580 | Claudia.Sarabiastadt.mainzde |
Herr Enrico Straub | Buchstaben A, B, E, F, L, N, P | +49 6131 12-3586 | Enrico.Straubstadt.mainzde |
Frau Birgit Therese Streit | Buchstaben: D, Hb-Hz, M, X | +49 6131 12-3511 | Birgit.Streitstadt.mainzde |
Frau Dagmar Streule | – | +49 6131 12-3577 | Dagmar.Streulestadt.mainzde |
Frau Melanie Weyrich | Teamleitung | +49 6131 12-3508 | Melanie.Weyrichstadt.mainzde |
Frau Brigitte Widmann | Buchstaben: J, O, Q, R, Sch, W, Z | +49 6131 12-2811 | Brigitte.Widmannstadt.mainzde |
Frau Anette Würth | Buchstaben: C, G, Ha, I, K, Y | +49 6131 12-3578 | Anette.Wuerthstadt.mainzde |
Unterlagen
- Ausweise der Eltern sowie ggfls. des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin
- Familienstand der Mutter
- Geburtstag
- Mitteilung oder der erwartete Geburtstermin des Kindes
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Ggfls. Kontaktdaten des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin
Bei gewünschten Beurkundungen der Unterhaltshöhe legen Sie bitte das Aufforderungsschreiben des zuständigen Jugendamtes bzw. des Anwaltes vor.
Diese Aufzählung ist nicht zwingend abschließend, gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.