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Kriegsopferfürsorge 

Beschreibung

Kriegsopferfürsorge außerhalb von Heimen und Betreutes Wohnen

Kriegs- und Wehrdienstgeschädigte und deren Hinterbliebene die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, können einmalige und laufende Leistungen erhalten (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege)

Zuständig ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: 06132 - 78 70
Telefax: 06132 - 78 75 10
Web: www.mainz-bingen.de


Kriegsopferfürsorge in Heimen siehe:
Hilfe in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen

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