Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- personenstandstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Ayten Altin |
|
+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
|
+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares, sie entsprechen jedoch weitgehend den Unterlagen für eine Eheanmeldung in Deutschland.
Daher empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.
Bei schriftlicher Antragstellung legen Sie bitte alle Originalurkunden bei.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung
- Grundgebühr, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 52 €
- Je nach Aufwand, wenn auch ausländlisches Recht zu beachten ist: 64 € bis 125 €
Je nach Sachverhalt fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Fristen
- Geltungsdauer 6 Monate
Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).