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Geburtsurkunde beantragen 

Online-Services

Beschreibung

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Hinweis Urkundenanforderung:

Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburtenregister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032

Wenn Sie in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau geboren sind, können Sie die Geburtsurkunde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.

Bei Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz 
E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
10
E-Mail
archiv.standesamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Gebühren

  • Geburtsurkunde DIN A4 Format: 13 Euro
  • Geburtsurkunde Stammbuchformat: 13 Euro
  • Geburtsurkunde mehrsprachiges Format: 13 Euro
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 13 Euro
  • jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Keine Gebühren fallen an für

  • Rentenzwecke
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II, sofern Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung (für Erwerbsgeminderte, Personen ab 65 Jahren)

Zahlungsart

  • Vor Ort:
    • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
    • Mobile Payments
    • Barzahlung ist nicht möglich!
  • Bei Online-Beantragung:
    • PayPa
    • Mastercard
    • Visa
    • Giropay
    • Paydirekt
  • Bei Beantragung per Post und Fax:
    • Rechnung

Hinweise

Zur Vorlage im Ausland können wir Ihnen eine internationale Urkunde bzw. einen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister ausstellen. Kreuzen Sie bitte das Kästchen im Antrag entsprechend an.

Bitte beachten:
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

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