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Kirchenaustritt beantragen 

Online-Services

Kurzbeschreibung

Unter Online-Services können Sie die Beantragung des Kirchenaustritts online voranmelden. Das Standesamt setzt sich anschließend telefonisch zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

Beschreibung

Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Zuständig für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung ist das Standesamt am Hauptwohnsitz der Person.

Erklärung

Der Kirchenaustritt erfolgt durch Erklärung bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt nach vorheriger Terminvereinbarung. Diese können Sie online voranmelden.

  • Für Minderjährige unter 14 Jahren können die Personensorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) den Austritt erklären.
  • Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr jedoch nicht gegen deren Willen.
  • Die Erklärung wird mit Ablauf des Erklärungstages wirksam.
  • Sie können die Erklärung vor Eintritt der Wirksamkeit widerrufen.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt.

Alternativ kann die Erklärung dem Standesamt gegenüber auch schriftlich erklärt werden. Eine schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein z.B. durch einen Notar.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2224
Telefon
+49 6131 12-2883

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag:      08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:    08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:  08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:     08.30 bis 12.00 Uhr

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

30 Euro unabhängig von der Erklärungsform

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften
  • Landesverordnung über die Gebühr für Amtshandlungen nach dem Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften

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