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Feuerwerk anmelden 

Beschreibung

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

Das Abbrennen des Feuerwerks geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Erlaubnisschein/Sprengstofferlaubnis

Die Genehmigung umfasst die Erwerbung, Aufbewahrung und Verwendung von Treibladungspulver.

Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, sowie Änderung des Sprengstofflagers sind umgehend dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt zu melden.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich per Post oder Fax. Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.

Erwerb der Erlaubnis

Um die Erlaubnis zu erwerben, müssen Sie einen Fachkundelehrgang besuchen. Beachten Sie dabei folgende Schritte:

  1. Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung
  2. Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  3. Vorlage bei Leitung des Fachkundelehrgangs
  4. Ausstellung des Fachkundezeugnises

Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, oder die Änderung des Sprengstofflagers müssen Sie dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt umgehend melden! Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Erlaubnis und Sie müssen das Original des Erlaubnisscheins vorlegen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2399
Telefon
+49 6131 12-2409
Telefon
+49 6131 12-2414
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
sprengstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

Für Erteilung der Erlaubnis:

  • Antrag inkl. Anlage (Vordruck)
  • Bedürfnisnachweis (Merkblatt)
  • Fachkundezeugnis im Original

Für Verlängerung der Erlaubnis:

  • Antrag auf Verlängerung
  • Erlaubnis nach §27 SprengG im Original
  • Bedürfnisnachweis
  • ggf. erneute Fachkundeprüfung

Gebühren

Erlaubnis private Feste (Kleinfeuerwerk): 50 Euro
Ungültigkeitserklärung: 42 Euro

Erteilung allgemeiner Sprengstofferlaubnis: 75 Euro
Verlängerung oder Änderung Sprengstofferlaubnis: 38 Euro
Unbedenklichkeitsbescheinigung: 50 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
  • Sofern Sie das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abbrennen, ist eine Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung notwendig.