Geburt in einer Klinik anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Jede Geburt eines Kindes im Mainzer Stadtgebiet beurkunden wir im Geburtenregister des Standesamts Mainz. Daraufhin stellen wir die Geburtsurkunden aus.
In einer Geburtsurkunde stehen:
- Vorname(n) und Familienname des Kindes
- Geschlecht
- Ort und Tag der Geburt des Kindes
- Vornamen und Familiennamen der Eltern
Kliniken zeigen die Geburt eines Kindes automatisch innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt an. Für die Einreichung der Unterlagen im Standesamt gibt es für die Eltern keine Frist. Wir bitten jedoch um schnellstmögliche Vorlage. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren sein sollte, wechseln Sie bitte zu "Geburt außerhalb einer Klinik anzeigen" unter dem Punkt "Ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.
Ablauf
Je nachdem, in welcher Klinik Ihr Kind geboren wurde, gibt es unterschiedliche Abläufe zur Geburtsanmeldung:
Uniklinik
Wenn Ihr Kind in der Uniklinik zur Welt kommt, erhalten Sie einen Umschlag mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung legen Sie bitte den notwendigen Unterlagen für die Beurkundung der Geburt bei. Geben Sie den Umschlag anschließend an der Pforte in Gebäude 102 auf dem Klinikgelände ab.
Marienhaus Klinikum
Wenn Ihr Kind im Marienhaus Klinikum zur Welt kommt, erhalten Sie eine Folie mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung legen Sie bitte den vorab kopierten notwendigen Unterlagen für die Beurkundung der Geburt bei. Werfen Sie die Folie bitte innerhalb von 3 Tagen in den Briefkasten auf der Station.
Die Kliniken erstellen aus den eingereichten Dokumenten die Geburtsanzeigen. Die Unterlagen werden per Botendienst verschickt und gehen innerhalb von 7 Tagen nach Geburt Ihres Kindes beim Standesamt ein. Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig sind, beurkunden wir die Geburt innerhalb weniger Tage.
Wenn Sie Ihre Urkunden in der Klinik vorab in Kopie eingereicht oder Unterlagen noch gar nicht in der Klinik abgegeben haben, so reichen Sie die Originalurkunden bitte per Post nach. Bitte schicken Sie diese an: Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz.
Alternativ können Sie Ihren Umschlag montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr in den Briefkasten der Geburtenabteilung im Foyer des Stadthauses Kreyßig-Flügel einwerfen. Schreiben Sie bitte unbedingt den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes dazu, damit wir Ihre Unterlagen zuordnen können. Sie bekommen Ihre eingereichten Originaldokumente vom Standesamt selbstverständlich wieder zurück.
Sobald alle Unterlagen komplett sind, können wir die Geburt beurkunden und schicken Ihnen die gebührenfreien Geburtsurkunden innerhalb weniger Tage zu. Sofern Sie weitere gebührenpflichtige Urkunden (z. B. für das Stammbuch, Standard- oder mehrsprachige Urkunde) benötigen, können Sie diese online anfordern und bezahlen. Wir senden Ihnen die gewünschten Urkunden nachträglich zu. Klicken Sie hierzu auf den Online-Service "Geburtsurkunde bestellen" am Anfang bzw. am Ende dieser Seite.
Wir informieren Sie, falls Unterlagen fehlen oder wenn es in Ihrem Fall zwingend erforderlich sein sollte, dass Sie persönlich zu uns kommen. Damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, tragen Sie bitte unbedingt gut lesbar Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dem Formular zur Namenserklärung ein.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 4 und 5
- Telefon
- +49 6131 12-3599
- geburtenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen, Urkundenstelle, Kirchenaustritte, Rentenrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Jeanette Apitz | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2615 | jeanette.apitzstadt.mainzde |
| Frau Loredana Guida | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2728 | loredana.guidastadt.mainzde |
| Frau Kathrin Linek | – | +49 6131 12-2616 | kathrin.linekstadt.mainzde |
| Frau Corinna Popp | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2443 | corinna.poppstadt.mainzde |
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Gebühren
Alle Eltern erhalten einmalig 3 kostenlose Geburtsurkunden für den Kinder- und Elterngeldantrag und die Krankenkasse. Zusätzlich können Sie für das Kind bei der Geburtsanmeldung weitere Original Geburtsurkunden beantragen. Diese gibt es in unterschiedlichen Formaten: Geburtsurkunde Standard DIN A4, Geburtsurkunde für das Stammbuch DIN A5, mehrsprachige Geburtsurkunde oder Geburtenregisterauszug.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Geburtsurkunden benötigen, fordern Sie diese über unseren Online-Service (Link ganz oben). Informationen dazu erhalten Sie auch unter Urkunden aus dem Geburtenregister.
- 1 Geburtsurkunde: 15 Euro
- jede weitere Urkunde der gleichen Art: 7,50 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung und Rechnungsstellung ist nicht möglich!
Formulare
Forms in English
Merkblätter
- Beurkundung von Geburten, Merkblatt zu notwendigen Unterlagen
- Namen eines Kindes, Regeln zur Vergabe von Vornamen, Merkblatt
- Familienname eines Kindes, Eltern sind miteinander verheiratet, Merkblatt
- Familienname eines Kindes, Eltern sind nicht miteinander verheiratet, Merkblatt
- Gebühren Standesamt Mainz 2025, Merkblatt
