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Gewerbe ummelden 

Beschreibung

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe  
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
gewerbemeldestellestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag, 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Freitag geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Erbap
  • Buchstabenbereich: A bis K
 06131 12-2752  gewerbemeldestellestadt.mainzde
 Herr Kevin Wex
  • Buchstabenbereich: L bis Z
 +49 6131 12-2752  gewerbemeldestellestadt.mainzde

Unterlagen

Benötigte Unterlagen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürger:innen (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Bei handwerklicher Tätigkeit:

  • Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle

Bei eingetragenen Firmen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
  • Kopie der Handelsregistereintragung

Bei unselbstständiger Zweigniederlassung:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
  • Kopie der Handelsregistereintragung der Hauptniederlassung (wenn beim Amtsgericht eingetragen)
  • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung

Bei Vertretung der Gewerbetreibenden oder Geschäftsführenden:

  • schriftliche Vollmacht
  • Original-Ausweis der vollmachtgebenden Person
  • Original-Ausweis der vollmachtnehmenden Person
  • davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei NICHT-EU-Bürger:innen

Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte oder ähnliches sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Sie müssen einen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vorlegen!

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs Ihrer Anzeige fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.

Zahlungsart

Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids

Bitte geben Sie den im Gebührenbescheid mitgeteilten Vertragsgegenstand an.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Bitte geben Sie unbedingt ein Meldedatum an. Wir können Ihre Meldung sonst nicht bearbeiten und es kommt zu Verzögerungen!

Hinweise

Über die Gewerbeummeldung werden folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • ggf. Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Amtsgericht
  • ggf. Berufsgenossenschaften
  • Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien

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