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Jagdschein beantragen 

Beschreibung

Ausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen werden vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt vorgenommen.

Bitte beachten Sie: Jagdrechtliche Genehmigungen (Jagdscheine) können Ihnen bei der Stadt Mainz nur in einem persönlichen Termin ausgestellt oder verlängert werden."

Achten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132



Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular.

Da eine eigenhändige Unterschrift in dem Formular notwendig ist, bitten wir Sie, dieses nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge und Anzeigen akzeptiert, die unterschrieben auf dem Postweg oder per Fax zugehen.

Gebühren

Die genannten Kosten beinhalten sowohl die Gebühr für die Erstellung als auch die Jagdabgabe.

  • 3-Jahresjagdschein: 192 Euro
  • 2-Jahresjagdschein: 162 Euro
  • 1-Jahresjagdschein: 102 Euro
  • 1-Jahresjagdschein für Jugendliche: 51 Euro
  • 2-Jahresjagdschein für Jugendliche: 81 Euro
  • 3-Jahresjagdschein für Jugendliche: 90 Euro
  • Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Jägerprüfung: 40,90 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • EC-Karte

    EC-Kartenzahlung erwünscht