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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen 

Online-Services

Beschreibung

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Hinweis Urkundenanforderung:

Unter Online-Services finden Sie unser Online Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
archiv.standesamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Rentenbescheid
  • Nachweis, dass Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen

Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person

  • Vollmacht (Bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular der Stadtverwaltung.)
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Gebühren

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

  • Lebenspartnerschaftsurkunde DIN-A4-Format: 13 Euro
  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 13 Euro
  • jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Keine Gebühren fallen an für:

  • Rentenzwecke
  • Empfänger:innen von Bürgergeld, sofern die Urkunde für amtliche Zwecke benötigt wird
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung (für erwerbsgeminderte Personen ab 65 Jahren)

Zahlungsart

  • Vor Ort: Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.), Mobile Payments, Barzahlung ist nicht möglich!
  • Bei Online-Beantragung: PayPal, Mastercard, Visa, Giropay, Paydirekt
  • Bei Beantragung per Post und Fax: Rechnung

Hinweise

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind,  oder 
  • Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

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