Luftverkehr
Beschreibung
Aufsteigverbot von Himmelslaternen
Nach der vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 31.08.2009 erlassenen Gefahrenabwehrverordnung ist es in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten unbemannte ballonartige Flugkörper, bei denen der Auftrieb mittels einer eigenen Feuerquelle mit (festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erzeugt wird (Himmelslaternen), in den Luftraum aufsteigen zu lassen.
Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung, wie „Fluglaterne“, „Kong-Ming-Laterne“, „Skylaterne“, „Partyballon“ oder „Miniatur-Heißluftballon“, bekannt.
Ein Verstoß gegen das bestehende Aufsteigverbot von Himmelslaternen in den Luftraum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Heliumballons/Luftballons etc.
Der Aufstieg von Heliumballons etc. bedarf ggfls. einer Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung und des Landesbetriebes Mobilität/Fachgruppe Luftverkehr, Tel. 06543 508801).
Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (insb. Drohnen)
Die Stadtverwaltung Mainz ist nicht für den Vollzug der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften zuständig, sondern der Landesbetrieb Mobilität (LBM) - Fachgruppe Luftverkehr.
Weitere Informationen erhalten Sie unter lbm.rlp.de
Wir weisen dennoch darauf hin, dass Aufstiege innerhalb eines Umkreises von 1,5 Kilometern um Flugplätze und Landeplätze (hier: Flugplatz Mainz-Finthen und Landeplatz des Rettungshubschraubers Christoph 77 auf dem Gelände der Universitätsmedizin) grundsätzlich unabhängig der Größe und des Gewichts der Drohne verboten sind und einer Erlaubnis durch den LBM bedürfen.
Auch befindet sich ein großer Teil des Mainzer Stadtgebietes innerhalb der Kontrollzone des Militärflugplatzes Wiesbaden-Erbenheim, weswegen auch hier eine vorherige Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen ist.
Für eine erste Einschätzung der Durchführbarkeit eines geplanten Aufstieges wird die Verwendung der "DRONIQ APP" empfohlen, mehr Informationen hierzu finden Sie unter: droniq.de
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 207
- Telefon
- +49 6131 12-2412
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Moritz Baldes | +49 6131 12-4038 | Moritz.Baldesstadt.mainzde |
Herr Franz Espig | +49 6131 12-3588 | Franz.Espigstadt.mainzde |
Gebühren
Bußgeld bis zu: 5.000 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
Gefahrenabwehrverordnung Himmelslaternen