Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste
Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 217
- Telefon
- +49 6131 12-2358
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- sondernutzungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Pascal Mohr | Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis | +49 6131 12-2426 | pascal.mohrstadt.mainzde |
| Herr Tristan Mohr | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2552 | tristan.mohrstadt.mainzde |
| Frau Andrea Wahl | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2358 | andrea.wahlstadt.mainzde |
Unterlagen
-
Hauptantrag:
- Formlos oder per Formblatt -
Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Unter anderem:
- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw.
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetz bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (Kostenübernahmeerklärung (als Teil der Veranstaltererklärung)),
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StVB über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise (z.B. für Unfallversicherung)
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Gebühren
-
Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro - bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand bis zu 2.301,00 Euro.
Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Zahlungsart
- Überweisung nach Gebührenbescheid
Fristen
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Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Es gibt keine Frist.
-
F
risttyp: Geltungsdauer
Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
-
Fristtyp: Widerspruchsfrist
Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen - bei großen und vor allem auch gebietsübergreifenden Veranstaltungen entsprechend früher (erweitertes Anhörverfahren erforderlich).
Rechtsgrundlagen
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (sowie begleitende VwV-StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Anlage zu § 1 GebOSt (Gebühren-Nr. 263)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- §14 Versammlungsgesetz (VersammlG)
Formulare
- Sondernutzung, Bannerwerbung an Brücken, Formular
- Sondernutzung, Informations- oder Werbeveranstaltungen, Formular
- Sondernutzung, Plakatierung für eine Veranstaltung im gesamten Mainzer Stadtgebiet, Formular
- Sondernutzung, Plakatierung für eine Veranstaltung in einem Mainzer Stadtteil, Formular
- Sondernutzung, Verkaufsstand Standort Seppel-Glückert Passage, Ecke Franziskanerstraße, Formular
- Sondernutzung, Verteilaktionen, Formular
- Sondernutzung, Warenständer oder Werbestopper, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgarten Erweiterung, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgärten, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgärten ohne Alkoholausschank, Formular
