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Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen 

Beschreibung

Sondernutzung/Genehmigungen

  • Öffentliche Flächen können Sie zum Teil gewerblich nutzen.
  • Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt erteilt eine Sondernutzungserlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf.

Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt vergibt die Flächen für:

  • Informationsstände, Werbeveranstaltungen.
  • Verkaufsstände, Verteilen von Flyern.
  • Warenauslagen, Warenständer.
  • Werbestopper, Werbeschilder, Klappplakate.
  • Leuchtreklame, großflächige Werbung.
  • Plakatierung, Bannerwerbung (im öffentlichen Straßenraum).
  • Wirtschaftsgärten, Biergärten, Außenbestuhlung, Stehtische, Tag der offenen Tür (wenn Speisen und Getränke verkauft werden). In dem Fall sind aber die Kolleg:innen für Gaststättenkonzessionen zuständig.

Beantragung

  • schriftlicher Antrag
    (Vordruck bei der Bauaufsicht und im Service-Center erhältlich)
  • per Post, E-Mail oder Fax
  • bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einreichen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
217
Telefon
+49 6131 12-2358
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
sondernutzungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag, 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Freitag geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Pascal Mohr Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis  +49 6131 12-2426  pascal.mohrstadt.mainzde
 Herr Tristan Mohr Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2552  tristan.mohrstadt.mainzde
 Frau Andrea Wahl Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2358  andrea.wahlstadt.mainzde

Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag, der folgende Punkte enthalten muss:

  • Standort,
  • Art,
  • Dauer,
  • benötigte Fläche der Sondernutzung.

Gebühren

  • Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ergibt sich aus dem Einzelfall.
  • Sie ist von der Größe und Lage der jeweiligen Sondernutzung abhängig.

Für Altkleidercontainer:

  • einzelfallabhängig (Standort ist entscheidend)

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

Bei erstmaligem Antrag für eine Sondernutzung auf Zeit (Wirtschaftsgärten, Warenauslage, Werbestopper) beträgt der Bearbeitungszeitraum ca. 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

  • Landesstraßengesetz
  • Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz

Hinweise

  • Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
    Deutsche Städte- und Medien GmbH (DSM)
    Mainz-Kastel, Telefon +49 6131 725313
  • Gastronomiebetriebe können Sondernutzungsflächen für Außenbestuhlung beantragen (Antrag "Sondernutzung für die Erweiterung eines bestehenden Wirtschaftsgartens" untenstehend).