Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Sterbefall anzeigen 

Beschreibung

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Ablauf

Bestattungsunternehmen können zu den offenen Sprechzeiten zur Anzeige von neuen Sterbefällen zum Standesamt kommen und teilen dem Sicherheitsdienst am Eingang mit, dass Sie für eine Vorsprache in Zimmer 6 da sind. Die Beurkundung des Sterbefalls wird grundsätzlich nicht direkt erfolgen. Sie erhalten aber zumindest eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung. Sollten für die Beurkundung notwendige Unterlagen fehlen reichen Sie diese im Original, gerne auch per Post, nach.

Nach der Beurkundung erhalten Sie oder die Angehörigen alle Unterlagen per Post zugesandt. Teilen Sie dem Standesamt bitte mit, wenn die Bestattung und/oder Einäscherung in Mainz stattfinden soll oder eine Überführung ins Ausland vorgesehen ist. In diesen Fällen leiten die Mitarbeitenden die Todesbescheinigung und eine Zurückstellung des Sterbefalls elektronisch an den Wirtschaftsbetrieb Mainz weiter.

Bestattungsunternehmen, denen wir ein Dokumentenfach zur Verfügung gestellt haben und dort Unterlagen zu neuen Sterbefällen hinterlegen oder jene von beurkundeten Sterbefällen abholen möchten, können das Gebäude montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr betreten.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
1, 3 und 6
Telefon
+49 6131 12-4144
E-Mail
sterbefallstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
  • die Geburtsurkunde,
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
  • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

des Verstorbenen vorlegen.

Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.

Bitte beachten Sie:


Alle Unterlagen und Urkunden müssen Sie im Original einreichen. Dokumente, die Sie uns per Fax oder E-Mail senden, reichen zur Beurkundung eines Sterbefalles leider nicht aus.


Sie müssen alle Urkunden, die nicht in der deutschen Sprache oder in internationaler Form ausgestellt sind, zusammen mit einer amtlichen Übersetzung vorlegen.


Die Todesbescheinigung mit Leichenschauschein stellt das ärztliche Fachpersonal aus, das den Tod festgestellt hat.


Sie benötigen eine aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes oder einen gültigen Personalausweis der verstorbenen Person, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Mainz war.


Religionszugehörigkeiten können wir seit dem 1. November 2022 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr im Sterberegister eintragen.
Je nach Lebenssituation der verstorbenen Person benötigen wir zusätzliche Dokumente.

a) Die verstorbene Person war ledig:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister


b) Die verstorbene Person war verheiratet:

  • Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag
  • Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!)


c) Die verstorbene Person war verwitwet:

  • Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder zusätzlich die Sterbeurkunde
  • Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über den Tod der Ehepartner:in oder zusätzlich die Sterbeurkunde


d) Die verstorbene Person war geschieden.

  • Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über die Scheidung
  • Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über die Scheidung

Bitte beachten Sie!

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir zusätzlich den Reisepass der verstorbenen Person und der Ehegatt:in. 

Folgende Bitte richten wir an die Fachkräfte für Bestattungen bezüglich der Unterlagen:

Um eine schnellere und einfachere Beurkundung des Sterbefalls zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle vorhandenen Urkunden und Unterlagen von den Angehörigen anzufordern und möglichst komplett beizufügen. Das gilt auch wenn es sich um Personenstandsurkunden handelt, die das Standesamt Mainz ausgestellt hatte. Dies erleichtert uns die Arbeit wesentlich, da die zum Teil sehr umfangreichen und zeitintensiven Sucharbeiten entfallen.

Gebühren

Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Ebenso erhalten Sie 3 gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherung und eine Bescheinigung für die Bestattung.

Sterbeurkunde: 13 Euro
Sterbeurkunde Stammbuch: 13 Euro
jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Weitere Urkunden können Sie auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren anfordern.

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Fristen

Die Abholung bzw. Zustellung erfolgt nach 2 bis 3 Werktagen.

Rechtsgrundlagen

§ 28-31 PstG

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Online-Services