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Waffenrecht 

Kurzbeschreibung

Möchten Sie mit Mitarbeitenden des Fachbereichs Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht persönlich sprechen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.

Beschreibung

Für den beabsichtigten Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition ist in unserer Dienststelle ein vorgeschriebener Formantrag erhältlich.

Alle, die erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition erwerben und tatsächliche Gewalt mit ihnen ausüben wollen, bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
Für Bürger:innen der Landeshauptstadt Mainz ist dies das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.

Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem Kleinen Waffenschein weiterhin verboten.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in der Landeshauptstadt Mainz.
  • Sie können die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des §5 WaffG und die erforderliche Sachkunde im Sinne des §7 WaffG nachweisen.
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Eignung gemäß §6 WaffG.
  • Sie können ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne des §8 WaffG nachweisen, z. B. durch einen gültigen Jagdschein oder Befürwortung eines anerkannten Schießsportverbandes.
  • Sie können bei der Beantragung eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro nachweisen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).

Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.

Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).

Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben        A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben        I bis S, St     Tel. 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben   Sch, T bis Z         Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

Romy Anthes,         Tel. 12-3236



Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

Reichen Sie entsprechend Ihres Anliegens bitte die erforderlichen Unterlagen mit ein.

Zahlungsart

  • Bar
  • EC-Karte

      EC-Kartenzahlung erwünscht

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)