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Schülerbeförderung 

Kurzbeschreibung

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung, telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Sachbearbeitungen und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden. Es kann maximal eine Person mit Mund-Nasen-Bedeckung an einem Termin teilnehmen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Haus ist erforderlich, auch während der Vorsprache.

Beschreibung

Hier erhalten Sie Anträge für die Fahrtkostenerstattung als Download. Die Anträge sind außerdem bei der Schule erhältlich. Der Antrag muss von der Schule bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.

Voraussetzungen

  • Für Grundschulen: Der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur zuständigen Schule (bitte den Schulbezirk der jeweiligen Grundschule beachten) muss länger als zwei Kilometer oder besonders gefährlich sein.
  • Für weiterführende Schulen: Der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur Schule muss länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich sein. Die Fahrkostenerstattung erfolgt nur bis zur nächstgelegenen Schule.

Zusätzlich ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig für Schüler:

  • der Klassenstufe 11 - 13 der Integrierten Gesamtschule
  • der Klassenstufe 11 - 13 der Gymnasien
  • der Berufsaufbauschulen in Vollzeitform - der Fachoberschulen in Vollzeitform
  • der beruflichen Gymnasien
  • der Fachschulen in Vollzeitform, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist.
    In diesen Fällen ist eine Einkommensüberprüfung notwendig.

Die Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Klassen 5 bis 10 ist eigenanteilsfrei.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2033
Telefon
+49 6131 12-2631
Telefon
+49 6131 12-2506
Telefon
+49 6131 12-2698
Telefon
+49 6131 12-3703
Telefon
+49 6131 12-3071
Telefax
+49 6131 12-3656
E-Mail
schuelerbefoerderungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Marius Leistler Freigestellter Schülerverkehr, Eingliederungshilfe, Gymnasium Maria-Ward, Waldorfschule, Steinhöfelschule, hessische Schulen  +49 6131 12-2033  Marius.Leistlerstadt.mainzde
 Frau Sonja Horn Grundschulen, Förderschulen, Rabanus-Maurus-Gymnasium, Theresianum, BBS IV, Ketteler-Schule  +49 6131 12-3703  Sonja.Hornstadt.mainzde
 Frau Michelle Thiede Gutenberg-Gymnasium, Gymnasium Mainz-Oberstadt, Schulwegepläne  +49 6131 12-2464  Michelle.Thiedestadt.mainzde
 Frau Cornelia Rossel Kanonikus-Kir-Realschule plus, Schlossgymnasium; Freigestellter Schülerverkehr Zuweisungen; Fahrscheindruck  +49 6131 12-2631  cornelia.rosselstadt.mainzde
 Herr Michael Müller Martinusschulen, Berufsbildende Schulen I-III, Gymnasium und Realschule plus Willigis, Realschule plus Lerchenberg, Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach, Praktikumsfahrten  +49 6131 12-3071  Michael.Muellerstadt.mainzde

Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Einkommensbelege (ab Sekundarstufe II)

Rechtsgrundlagen

  • § 69 des Landesgesetzes über Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz - SchulG)
  • § 33 des Landesgesetzes über die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG)
  • Satzung der Stadt Mainz über die Schülerbeförderung

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache bei den Sachbearbeitungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

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