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Schulanmeldung 

Beschreibung

  • Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die bis zum 31. August 2024 das 6. Lebensjahr vollenden.
  • Die Anmeldung der Kann-Kinder (6. Geburtstag ab Anfang September 2024) erfolgt grundsätzlich im Februar des darauffolgenden Jahres in den jeweiligen staatlichen Grundschulen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
  • Die schulpflichtigen und die Kann-Kinder sind in der zuständigen Grundschule anzumelden (alle Grundschulen haben eigene Schulbezirke).

Bei Zuzug nach Mainz und damit verbundenem Schulwechsel

  • Zunächst sind die entsprechenden Schulen selbst und unmittelbar bezüglich einer Bewerbung zu kontaktieren.
  • Die Bewerbung erfolgt direkt und ohne Beteiligung des Schulamtes bei der jeweiligen Schule durch die Eltern mit ihren Kindern.
  • Bei weiteren pädagogischen Fragen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu kontaktieren.

Unterlagen

Bei der Anmeldung von Schulneulingen für die 1. Klassenstufe (Einschulung) ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Zur Orientierung über die Anmeldung an weiterführenden Schulen dient das Infoblatt.

Hinweise

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ist die jeweilige Schulleitung zuständig.

Bei weiteren Fragen kann die Aufsichts- und Dientsleistungsdirektion (ADD) kontaktiert werden:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Neustadt a.d.W.
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt a.d.W.
Tel: +49(6321) 99-0

Die ADD ist nur für die staatlichen Schulen zuständig.