Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
Beschreibung
Diese Leistung wird ab dem 01.04.2015 für die Stadtverwaltung Mainz von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen übernommen.
Die Zuständige Sachbearbeiterin für die BAföG-Antragsteller (Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung) aus Mainz ist bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim
Frau Sabine Fleck, Tel. 06132/7873355
E-Mail: fleck.sabinemainz-bingende
Die Aufstiegsfortbildungsförderung bietet für Fachkräfte
> die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit vorbereiten
> erstmals einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung der Fortbildungskosten
Fachkräfte =
- z.B. als selbständiger Handwerksmeister
- oder mittlere Führungskraft in einem Betrieb
Voraussetzungen
- abgeschlossene beruflichen Erstausbildung
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr,
Adresse
Besucheranschrift
Georg-Rückert-Straße 1155218 Ingelheim am Rhein
Unterlagen
- Antrag auf Meister-Bafög