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Ausbildungsförderung beantragen 

Beschreibung

Für diese Leistung ist ab dem 01.04.2015 die Stadtverwaltung Mainz nicht mehr zuständig.

Es wird zwischen BAföG oder AFBG und Schüler oder Student unterschieden:

Schüler-BAföG und AFBG
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm

Studenten BAföG
BAföG-Amt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Rhabanusstr. 3
Bonifatiusturm A, 4. OG
55118 Mainz
Telefon: +49 6131 39-23129
Telefax: +49 6131 39-25452
bafoeguni-mainzde


Ausbildungsförderung kann geleistet werden für den Besuch von z.B.
- Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10,
- Fach- und Fachoberschulklassen
- Berufsaufbauschulen
- Abendhauptschulen
- Abendrealschulen
- Abendgymnasien
- Kollegs

- Die Antragstellung sollte 3-5 Monate vor Beginn eines Schuljahres bzw. Semesters erfolgen
- Für eine Beratung ist ein Termin zu vereinbaren

Für Hochschulen sind eigene Ämter eingerichtet
- sie befinden sich in der Regel an der jeweiligen Ausbildungsstätte.
- die Studiensekretariate können darüber Auskunft erteilen

Voraussetzungen

- Beim Schüler-BAföG muss es sich um eine schulische Vollzeitausbildung handeln

Unterlagen

- Ausgefüllter Vordruck (ggf. mit unten beigefügten Formblättern)
- Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung

- die Anträge können auch im Amt für soziale Leistungen abgeholt werden (ohne Termin)

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

3-5 Monate

Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Hinweise

Für die Beantragung der Leistung ist ab dem 1. April 2015 die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auch für Antragsteller/innen aus Mainz zuständig.