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Elterngeld 

Beschreibung

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.

  • Elterngeld können sowohl selbstständig als auch nicht selbstständig tätige, erwerbslose, studierende und in Ausbildung befindliche Elternteile beantragen.
  • Elterngeld wird immer für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen. Ein Anspruch auf Elterngeld für zwei Monate kann bestehen, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Grundsätzlich können Eltern insgesamt ab der Geburt eines Kindes für bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Die Eltern können hierbei frei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Bei Geburten ab dem 1. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld während der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes lediglich für einen Lebensmonat möglich. ElterngeldPlus kann weiterhin gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus des anderen Elternteils bezogen werden. 
  • Für Adoptionen existiert eine Sonderregelung.

Beantragung

Nutzen Sie bitte den Antrag auf Elterngeld. Sie finden ihn weiter unten auf dieser Seite.
Die Anträge liegen auch bei der Information des Bürgeramtes oder im Stadthaus bei der Informationsstelle des Amtes für soziale Leistungen im Erdgeschoss aus. 
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit den Antrag mit ElterngeldDigital auszufüllen. Der Link hierzu ist ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt.
Der digitale Antragsassistent unterstützt Eltern bei der Antragstellung mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung. Zuletzt müssen Sie den Antrag nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Anlagen per Post an die zuständige Elterngeldstelle senden.

Fragen zum Antrag / Beratungstermin

Wenn Sie persönlich mit den Sachbearbeitenden sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt gibt es nicht mehr. Wir übermitteln die Daten dem Finanzamt elektronisch per Steuer-ID.

Die Zuständigkeit innerhalb der Elterngeldstelle richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. 

Voraussetzungen für Geburten ab dem 1. September 2021:

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • die weiteren Voraussetzungen der Vorschriften nach dem BEEG erfüllen.

 
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes bei Geburten bis zum 31. März 2024 gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Für Geburten ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9 bis 11 Uhr

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Antrag auf Elterngeld

Gebühren

keine

Bearbeitungsdauer

Aufgrund von unbesetzten Stellen ist die Personalsituation sehr angespannt und führt zu sehr langer Auftragsbearbeitungszeit. 

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Hinweise

Zusätzliche Informationen und Antragsunterlagen zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz.