Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Amt für soziale Leistungen
  5. Allgemeine Hilfen
  6. Förderung des Neubaus von Mietwohnraum

Förderung des Neubaus von Mietwohnraum 

Beschreibung

- Förderung des Neubaus von Mietwohnungen durch Gewährung von zinsgünstigen Baudarlehen und Tilgungszuschüsse
- Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten erfolgt an bestehenden Mietwohnungen durch einen einmaligen Zuschuss.

- Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine soziale Mietwohnraumförderung an
  > um solche Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen
  > die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Beantragung:
> beim Amt für soziale Leistungen 

Gefördert wird
> der Neubau von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen und
> der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden ungebundenen Mietwohnungen

Fördergegenstände sind:Neubau, bestehende Mietwohnungen

Voraussetzungen

- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Mietobergrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Hans Knebel  +49 6131 12-3156  Hans.Knebelstadt.mainzde

Unterlagen

- Baupläne (Grundrisse/Ansichten/Schnitte)
- Darstellung Wohnfläche
- Darstellung der Gesamtkosten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Aufwands- und Ertragsberechnung
- Wohnungsgemenge
- Finanzierungsunterlagen

Fristen

in der Regel 1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz