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Wohnraumsicherung beantragen 

Beschreibung

Hilfestellung bei Wohnungsproblemen mit dem Ziel Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden

Das Amt für soziale Leistungen bietet 

- persönliche Beratung und Unterstützung bei akutem oder drohendem Wohnungsverlust, durch
  - Kündigung
  - Räumungsklage
  - Zwangsräumung


Beantragung
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Eine telefonische Beratung vorab ist empfehlenswert

Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung sind:
- Angemessenheit der Miete
- Zukünftige Mietzahlungen müssen dauerhaft gesichert sein, z. B. durch ein ausreichendes Einkommen, ALG II-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen

Unterlagen

- Mahn- oder Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage, ggf. Räumungsurteil
- Mietvertrag oder Mietbescheinigungen über aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise, z.B.:

  • Gehaltsnachweise
  • wenn möglich mindestens für drei Monate
  • ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid (Job-Center)
  • Kindergeld
  • ggf. Kindergeldzuschlag
    Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen

Gebühren

- Es fallen keine Gebühren an.
- Gewährte Darlehen müssen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII