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Wohnraumsicherung beantragen 

Beschreibung

Wir helfen Ihnen bei Wohnungsproblemen. Unser Ziel ist es Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Das Amt für soziale Leistungen bietet Ihnen persönliche Beratung und Unterstützung bei akutem oder drohendem Wohnungsverlust, durch

  • Kündigung
  • Räumungsklage
  • Zwangsräumung.


Sie müssen den Antrag persönlich vor Ort stellen. Bitte nutzen Sie zuvor unsere telefonische Beratung.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

  1. Mahn- oder Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage, ggf. Räumungsurteil
  2. Mietvertrag oder Mietbescheinigungen über aktuelle Miethöhe
  3. Einkommensnachweise, z. B.:
  • Gehaltsnachweise
  • wenn möglich mindestens für drei Monate
  • ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid (Job-Center)
  • Kindergeld
  • ggf. Kindergeldzuschlag
    Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.
Gewährte Darlehen müssen Sie in monatlichen Raten zurückzahlen.

Rechtsgrundlagen

§ 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII

Voraussetzungen

In folgenden Fällen können wir Ihnen ein Darlehen gewähren:

  • Mietehöhe ist angemessen
  • Zukünftige Mietzahlungen müssen dauerhaft gesichert sein, z. B. durch ein ausreichendes Einkommen, Bürgergeld-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen