Wohnraumsicherung beantragen
Beschreibung
Wir helfen Ihnen bei Wohnungsproblemen. Unser Ziel ist es Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Das Amt für soziale Leistungen bietet Ihnen persönliche Beratung und Unterstützung bei akutem oder drohendem Wohnungsverlust, durch
- Kündigung
- Räumungsklage
- Zwangsräumung.
Sie müssen den Antrag persönlich vor Ort stellen. Bitte nutzen Sie zuvor unsere telefonische Beratung.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Anna-Marina Wenzel | Buchstaben: A,B,I,P,Q | +49 6131 12-3186 | Anna-Marina.Wenzelstadt.mainzde |
Herr Lennart Grundei | Buchstaben: C,M,R,S,T | +49 6131 12-3290 | Lennart.Grundeistadt.mainzde |
Frau Diana Heinermann-Günther | Buchstaben: D,F-H,O,U,W | +49 6131 12-2927 | Diana.Heinermann-Guentherstadt.mainzde |
Frau Gisela Nieland | Buchstaben: E,J-L,N,V,X-Z | +49 6131 12-2509 | Gisela.Nielandstadt.mainzde |
Unterlagen
- Mahn- oder Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage, ggf. Räumungsurteil
- Mietvertrag oder Mietbescheinigungen über aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise, z. B.:
- Gehaltsnachweise
- wenn möglich mindestens für drei Monate
- ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid (Job-Center)
- Kindergeld
- ggf. Kindergeldzuschlag
Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Gewährte Darlehen müssen Sie in monatlichen Raten zurückzahlen.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII
Voraussetzungen
In folgenden Fällen können wir Ihnen ein Darlehen gewähren:
- Mietehöhe ist angemessen
- Zukünftige Mietzahlungen müssen dauerhaft gesichert sein, z. B. durch ein ausreichendes Einkommen, Bürgergeld-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen