Wohnraumvermittlung beantragen
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Mainz bietet für bestimmte Personengruppen eine Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum an.
Folgende Personengruppen können eine Wohnraumvermittlung beantragen:
- Mainzer Bürger:innen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind (z. B. fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Räumungsklage, Räumungstermin liegt bereits vor), und deren Wohnraum nicht erhalten werden kann.
- Mainzer Bürger:innen, die in Einrichtungen leben (Frauenhaus, Wendepunkt, Thaddäusheim, Heinrich-Egli-Haus usw.).
- Anerkannte Asylberechtigte, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in Mainz wohnen.
- Menschen, die Leistungen nach SGB II und Sozialleistungen nach XII empfangen, die in unangemessenen Wohnungen wohnen und zur Kostenreduzierung aufgefordert wurden.
- Neue städtische Mitarbeiter:innen, die in Mainz eine Wohnung suchen.
Bitte beachten Sie:
Eine allgemeine Wohnungsvermittlung bietet die Landeshauptstadt Mainz nicht an. Wer aus privaten Gründen (z. B. Wohnung zu klein, Trennung, Zustand der Wohnung, Zuzug nach Mainz) eine neue Wohnung sucht, muss sich selbständig um eine neue Wohnung bei den Wohnungsgesellschaften bewerben.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Karsten Motschmann |
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+49 6131 12-2170 | Karsten.Motschmannstadt.mainzde |
Herr Jens Hentges |
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+49 6131 12-3936 | Jens.Hentgesstadt.mainzde |
Unterlagen
- Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Zielgruppen (z. B. Kündigungsschreiben, Räumungsurteil usw.)
- Einkommensnachweise bzw. Leistungsbescheide
- Ausweisdokumente, ggf. Aufenthaltstitel