Betreuungsrechtliche Beratung erhalten
Beschreibung
Die örtliche Betreuungsbehörde berät und unterstützt betroffene Personen und deren Angehörige, bei Fragen zu betreuungsrechtlichen Aspekten, zu Vorsorgevollmachten und zu anderen Hilfen, bei denen keine gesetzliche Vertretung bestellt wird.
Zusätzlich berät und unterstützt sie Betreuer:innen sowie bevollmächtigte Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und steht auch den betroffenen Menschen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Eine zentrale Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die Sachverhaltsermittlung im Auftrag des Betreuungsgerichts (Paragraf 11 BtOG), wenn beispielsweise abzuklären ist, ob eine rechtliche Betreuung errichtet werden muss und eine Betreuer:in vorgeschlagen werden soll.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
- betreuungsbehoerdestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Gebühren
Die Beratung ist kostenfrei.
Fristen
Keine
Verfahrensablauf
Telefonische oder persönliche Beratung nach Terminabsprache.
Internetverweise
- Betreuungsanregung für das zuständige Amtsgericht
- Betreuungsvereine in Mainz
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht - inkl. Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht in leichter Sprache