Krankenkassenbeiträge, Kostenübernahme beantragen
Beschreibung
Wenn Sie schon Leistungen beziehen, klärt die zuständige Sachbearbeitung für Grundsicherung die Anfrage.
Wenn Sie noch keine Leistungen beziehen, müssen wir zunächst klären, ob ein Anspruch besteht:
- nach SGB II (grundsätzlich arbeitsfähig): Verweis ans Job-Center oder
- nach SGB XII (nicht arbeitsfähig, wegen Alter oder Erwerbsminderung): Grundsicherung – Amt für soziale Leistungen.
Die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen gibt Ihnen Auskunft, welche Unterlagen Sie benötigen.
Beantragung:
- schriftlich (per Post oder Fax)
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3737
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Informationen über notwendige Unterlagen erteilt Ihnen die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen.
Gebühren
keine
Fristen
einzelfallabhängig
Rechtsgrundlagen
§ 32 SGB XII