Übernahme von Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen beantragen
Beschreibung
Die Übernahme von Nachzahlungen aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen können Sie beim Amt für soziale Leistungen und beim Jobcenter Mainz beantragen.
Ebenso können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie selbst Ihr Heizmaterial (z. B. Öl, Kohle, Holz, Briketts) anschaffen müssen.
Anträge erhalten Sie an verschiedenen Stellen:
- Für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder eine Altersrente beziehen, oder dauerhaft oder befristet erwerbsgemindert sind, beim Amt für soziale Leistungen
- Für Personen, die erwerbsfähig sind, beim Jobcenter Mainz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Fristen
Wenn Sie Ihre Brennstoffe selbst anschaffen und bevorraten, stellen Sie den Antrag auf Übernahme bitte frühzeitig.
Nach Beginn der Heizperiode (Oktober) können wir die Beihilfe nur noch anteilig auszahlen.
Stellen Sie den Antrag auf Übernahme Ihrer Neben- und Heizkostennachzahlungen bitte zeitnah nach Erhalt der Abrechnung.
Voraussetzungen
Sie erhalten bereits Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für soziale Leistungen oder Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Mainz.
Falls Sie keine dieser Leistungen erhalten, jedoch über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlungen aus den Neben- und Heizkostenabrechnungen stellen.
Wenn Sie jährliche Neben- und Heizkostenabrechnungen erhalten:
Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII/SGB II erhalten:
Die notwendigen Aufwendungen für Heizung gewährt das Amt für soziale Leistungen bzw. das Jobcenter Mainz durch die laufenden monatlichen Zahlungen. Eine gesonderte Beantragung einer Heizkostenbeihilfe ist daher nicht erforderlich.
Personen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II erhalten:
Ist es Ihnen auf Grund des geringen Einkommens nicht möglich die Jahresabrechnungen zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Übernahme stellen. Diese Leistungen sind jedoch einkommensabhängig.
Wenn Sie Brennstoffe selbst anschaffen und bevorraten:
Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII/SGB II erhalten:
Für die jährliche Beschaffung dieser Brennstoffe können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Es empfiehlt sich, diesen Antrag rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode (Oktober) zu stellen.
Personen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II erhalten:
Für die jährliche Beschaffung dieser Brennstoffe können Sie ebenfalls einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Es empfiehlt sich, diesen Antrag rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode (Oktober) zu stellen. Die Leistung ist jedoch einkommensabhängig.