Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Unterhaltsvorschuss, Änderungen mitteilen 

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
  • Ihre Bankverbindung ändert sich.
  • Der Umfang der Mitbetreuung des Kindes durch den anderen Elternteil verändert sich.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Elke Arras Antragsunterlagen  Elke.Arrasstadt.mainzde
 Frau Silke Faust
  • Buchstabenbereich: N und R und St
 +49 6131 12-3585  Silke.Fauststadt.mainzde
 Herr Udo Gill Sachgebietsleitung  +49 6131 12-3446  Unterhaltsvorschussstadt.mainzde
 Frau Jana-Lena Haack
  • Buchstabenbereich: Alm bis Az und D und F und J und L
 +49 6131 12-3155  Jana-Lena.Haackstadt.mainzde
 Frau Ellen Hübner
  • Buchstabenbereich: Bo bis Bz und E und I
 +49 6131 12-3368  Ellen.Huebnerstadt.mainzde
 Frau Martina Limbach Montag und Mittwoch, 10 bis 11 Uhr
  • Buchstabenbereich: C und O und Q und T
 +49 6131 12-2376  Martina.Limbachstadt.mainzde
 Frau Kerstin Moos  +49 6131 12-2692  Kerstin.Moosstadt.mainzde
 Frau Sara Paul  +49 6131 12-2795  Sara.Paulstadt.mainzde
 Frau Elisabeth Pulz
  • Buchstabenbereich: Gf bis Gz und H
 +49 6131 12-2998  Elisabeth.Pulzstadt.mainzde
 Frau Christina Schmitt
  • Buchstabenbereich: Ba
 +49 6131 12-2701  Christina.Schmittstadt.mainzde
 Herr Kay Schmitt
  • Buchstabenbereich: Ga bis Ge und M und P
 +49 6131 12-3064  kay.schmittstadt.mainzde
 Frau Sigrid Stocke
  • Buchstabenbereich: Ac bis Ag und S und Sch und V
 +49 6131 12-3095  Sigrid.Stockestadt.mainzde
 Frau Janina Vierling
  • Buchstabenbereich: Ah bis All und K
 +49 6131 12-2741  Janina.Vierlingstadt.mainzde
 Frau Petra Weil  +49 6131 12-2772  Petra.Weilstadt.mainzde
 Frau Ursula Wirth-Goldt
  • Buchstabenbereich: Aa bis Ab und Be bis Bn und Ö und U und W bis Z
 +49 6131 12-3494  Ursula.Wirth-Goldtstadt.mainzde

Unterlagen

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.
  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.
  • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.