Ausnahme vom Bewohnerparken für Betriebe brantragen
Beschreibung
Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:
- wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat.
- wer keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann.
Der Bewohnerparkausweis für Betriebe
- sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün.
- ist zeitlich begrenzt: Montag bis Freitag 7 Uhr bis 19 Uhr, Samstag 7 Uhr bis 16 Uhr.
- Pro Betrieb kann maximal 1 Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
(wobei bis zu 2 Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können).
Antragsstellung:
- Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
- persönlich
- per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Gültigkeit: 1 Jahr
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Astrid Häußer | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-3375 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- Mietvertrag
- Fahrzeugschein (für die Berechnung der Jahresgebühr)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Gebühren
Die Gebühr berechnet sich aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 31,20 Euro multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite in Metern des zu benennenden Fahrzeuges gemäß der Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines.
Änderungen: Bei Änderungen oder Umschreibung fallen 15 € Bearbeitungsgebühren an.
Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025
Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung trat ab dem 1.7.2025 in Kraft.
Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für 1 Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen. Die neue Gebühr ergibt sich aus einem Jahresgrundbeitrag von 31,20 Euro welcher mit der Länge und Breite des Fahrzeuges multipliziert wird.
In Mainz sind mehrere Bereiche des Stadtgebietes als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkplätze in diesen Parkgebieten stehen während der jeweils festgelegten Zeiten den Anwohnenden zur Verfügung. Berechtigte erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern lediglich ein Parkgebiet zugewiesen.
Fristen
bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
§ 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wir wahlweise 2 Kfz-Kennzeichen vermerken, aber es kann immer nur 1 Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.
Voraussetzungen
Berechtigt sind Betriebe, Firmen, Praxen und Kanzleien, die in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen.