Ausnahme vom Bewohnerparken (für Betriebe)
Beschreibung
Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:
- wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat.
- wer keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann.
Der Bewohnerparkausweis für Betriebe
- sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün.
- ist zeitlich begrenzt: Montag bis Freitag 7 Uhr bis 19 Uhr, Samstag 7 Uhr bis 16 Uhr.
- Pro Betrieb kann maximal ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
(wobei bis zu zwei Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können).
Antragsstellung:
- Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
- persönlich oder
- per Post oder per Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Gültigkeit: 2 Jahre
Voraussetzungen
Betriebe, Firmen, Praxen und Kanzleien, die in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- Mietvertrag
- Fahrzeugschein
(bei Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt) - Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Gebühren
Erstausstellung: 60 Euro
Verlängerung: 60 Euro
Bei einer Kennzeichenumschreibung: Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
§ 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.