Ausnahme vom Bewohnerparken (für Betriebe)
Beschreibung
Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:
- wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat und
- keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann
Der Bewohnerparkausweis für Betriebe
- sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün
- ist zeitlich begrenzt:
Mo - Fr 7 - 19 Uhr, Sa 7 - 16 Uhr
- Pro Betrieb kann maximal ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
(wobei bis zu zwei Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können)
Antragsstellung:
- bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
- persönlich oder
- per Post oder per Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
- Gültigkeit: 2 Jahre
Voraussetzungen
- Betriebe / Firmen / Praxen / Kanzleien
- welche in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und
- keinen eigenen Stellplatz haben
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | Nina.DiPaolostadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | Olga.Kraubergerstadt.mainzde |
Unterlagen
- Mietvertrag
- Fahrzeugschein
(bei Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Gebühren
- Erstausstellung: 60 Euro
- Verlängerung: 60 Euro
- Bei einer Kennzeichenumschreibung: Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.
Bearbeitungszeit
bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah