Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in einer Fußgängerzone umziehen oder dort Arbeiten durchführen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax bei der zuständigen Stelle einreichen.Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Alkmene Gruber | +49 6131 12-3519 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag, der folgende Angaben beinhalten sollte:
- Wann?
- Wo?
- Wie lange?
- Anschrift der antragstellenden Person
Gebühren
Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11 Euro bis 141 Euro
Fristen
persönlich: sofort
schriftlich: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Zuständige Stelle
Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle).
