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Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in einer Fußgängerzone umziehen oder dort Arbeiten durchführen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax bei der zuständigen Stelle einreichen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

Formloser Antrag, der folgende Angaben beinhalten sollte:

  • Wann?
  • Wo?
  • Wie lange?
  • Anschrift der antragstellenden Person

Gebühren

Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11 Euro bis 141 Euro

Fristen

persönlich: sofort
schriftlich: zeitnah

Zuständige Stelle

Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle).