Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Stadtplanungsamt
  5. Straßenverkehrsbehörde
  6. Verkehrsordnung
  7. Befahren der Fußgängerzone (Ausnahmegenehmigung)

Befahren der Fußgängerzone (Ausnahmegenehmigung) 

Beschreibung

Einen Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung kann jeder stellen, der
  > in der Fußgängerzone einen Umzug durchführt oder
  > Firmen, die dort Arbeiten verrichten

Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung:
> persönlich
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

Formloser Antrag, dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
> Wann
> Wo
> Wie lange
> Anschrift des Antragstellers

Gebühren

- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11,00 bis 141,00 Euro

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis