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Bewohnerparkausweis verlängern 

Beschreibung

NEU:
Ab sofort ist die Verlängerung auch online möglich.

Bei der Verlängerung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt

Erhältlich:
> beim Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung: 
> per Online-Verfahren (aufgrund der aktuellen Lage gerne nutzen)
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Anruf (bei der Straßenverkehrsbehörde)

Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem/Online Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)

Die Rücksendung des abgelaufenen Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist nicht erforderlich, da der Ausweis abgelaufen ist und keine Gültigkeit mehr hat.

Voraussetzungen

- im Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  Nina.DiPaolostadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde
 Frau Jutta Lauer-Goethe Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1)  +49 6131 12-3657  Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde

Unterlagen

Bei schriftlichen Antrag:
> Kopie des Fahrzeugscheins und des Bewohnerparkausweises

Bei Verlängerung abgelaufener Ausweise:
> Personalausweis / Meldebestätigung
> Führerschein
> Fahrzeugschein
> Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
  (wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)

> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
> keine weiteren Unterlagen erforderlich

Gebühren

- Verlängerung: 60,00 Euro

Rechtsgrundlagen

- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),

- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

- Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.

Wegzug aus Mainz innerhalb der Gültigkeitszeit:
- ist der Bewohnerparkausweis bereits ausgestellt un man zieht innerhalb der Gültigkeitszeit aus Mainz weg, so können die Kosten nicht zurückerstattet werden.

Bearbeitungszeit

bei persönlicher Vorsprache: sofort ansonsten: zeitnah