Bewohnerparkausweis verlängern
Beschreibung
NEU:
Ab sofort ist die Verlängerung auch online möglich.
Bei der Verlängerung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt
Erhältlich:
> beim Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
> per Online-Verfahren (aufgrund der aktuellen Lage gerne nutzen)
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Anruf (bei der Straßenverkehrsbehörde)
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem/Online Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)
Die Rücksendung des abgelaufenen Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist nicht erforderlich, da der Ausweis abgelaufen ist und keine Gültigkeit mehr hat.
Voraussetzungen
- im Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei schriftlichen Antrag:
> Kopie des Fahrzeugscheins und des Bewohnerparkausweises
Bei Verlängerung abgelaufener Ausweise:
> Personalausweis / Meldebestätigung
> Führerschein
> Fahrzeugschein
> Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
(wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)
> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
> keine weiteren Unterlagen erforderlich
Gebühren
- Verlängerung: 60,00 Euro
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
- Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.
Wegzug aus Mainz innerhalb der Gültigkeitszeit:
- ist der Bewohnerparkausweis bereits ausgestellt un man zieht innerhalb der Gültigkeitszeit aus Mainz weg, so können die Kosten nicht zurückerstattet werden.
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Straßenverkehrsbehörde (61.04)
- Verkehrsordnung (61.04.02)
- Stadtplanungsamt (61)