Fahrbahnmarkierung
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für:
> Markierungsanfragen oder
> Hinweise auf eine fehlende Markierung oder
> sonstige Informationen
- wenden Sie sich bitte schriftlich an die Straßenverkehrsbehörde
Anfrage/Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> per Post
> per Fax
> per E-Mail
- die Bearbeitung wird zeitnah (je nach Witterungsverhältnissen) ausgeführt
> von Winter bis Frühjahr wird keine Markierung vorgenommen!
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
- Hilfreich und nützlich zur besseren Problembeschreibung:
> Digitalbilder der Verkehrssituation vor Ort
(kann über die E-Mail Adresse zugesandt werden)
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Fahrbahnmarkierungen dienen:
> zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs
> sie können in rechtlich unklaren Situationen als zusätzliche Verdeutlichung der bestehenden StVO-Beschilderung aufgetragen werden (z.B. in Einzelfällen zur Regulierung des ruhenden Verkehrs)