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Fahrbahnmarkierung 

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für:
> Markierungsanfragen oder
> Hinweise auf eine fehlende Markierung oder
> sonstige Informationen

- wenden Sie sich bitte schriftlich an die Straßenverkehrsbehörde

Anfrage/Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> per Post
> per E-Mail

Nach Antrag erfolgt eine interne Prüfung des Sachverhalts auf Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Da die Umsetzung von einer Vertragsfirma vorgenommen wird, kann die abschließende Bearbeitung nicht immer kurzfristig erfolgen. Dabei gilt zu beachten, dass zwischen November und März keine Markierungsarbeiten durchgeführt werden (Witterungsbedingt, keine Gewährleistung)

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

- Kontaktdaten
- Ortsangabe
- ggf. Bilder

Rechtsgrundlagen

Basis: Straßenverkehrsordnung (StVO),    

RASt, Garagenverordnung Rheinland-Pfalz(GaV_RP)

Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Mainz 

Hinweise

Fahrbahnmarkierungen sind farbliche Kennzeichnungen auf der Oberfläche von Verkehrsflächen und gehören zur Straßenausstattung. Sie sorgen für eindeutige Verkehrsführung, kennzeichnen verschiedene Verkehrsflächen und wirken auch als Verkehrszeichen.