Fahrbahnmarkierung
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für:
> Markierungsanfragen oder
> Hinweise auf eine fehlende Markierung oder
> sonstige Informationen
- wenden Sie sich bitte schriftlich an die Straßenverkehrsbehörde
Anfrage/Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> per Post
> per E-Mail
Nach Antrag erfolgt eine interne Prüfung des Sachverhalts auf Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Da die Umsetzung von einer Vertragsfirma vorgenommen wird, kann die abschließende Bearbeitung nicht immer kurzfristig erfolgen. Dabei gilt zu beachten, dass zwischen November und März keine Markierungsarbeiten durchgeführt werden (Witterungsbedingt, keine Gewährleistung)
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Kontaktdaten
- Ortsangabe
- ggf. Bilder
Rechtsgrundlagen
Basis: Straßenverkehrsordnung (StVO),
RASt, Garagenverordnung Rheinland-Pfalz(GaV_RP)
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Mainz
Hinweise
Fahrbahnmarkierungen sind farbliche Kennzeichnungen auf der Oberfläche von Verkehrsflächen und gehören zur Straßenausstattung. Sie sorgen für eindeutige Verkehrsführung, kennzeichnen verschiedene Verkehrsflächen und wirken auch als Verkehrszeichen.