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Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen 

Beschreibung

Das Fahrverbot gilt grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für Fahrzeuge über 7,5 t

- Eine Ausnahmegenehmigung für Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erforderlich für:
> Fahrzeuge > 7,5 t
> besonders dringende Transporte (die nicht bereits per Gesetz, wie z.B. frische Lebensmittel, erlaubt sind)
> z.B.: Transport von Baumaterial bei Fahrbahnarbeiten, die unter Vollsperrung am Wochenende durchgeführt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob der Ausnahmetatbestand erfüllt ist
> schriftliche Genehmigung und Einzelfallbeurteilung

Beantragung:
> per Post
> per Fax
> per E-Mail

- Der Antrag sollte in der Regel zwei Wochen vor Transport vorliegen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau A
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr


Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Harry Staude  +49 6131 12-2678  Harry.Staudestadt.mainzde

Unterlagen

Ein Schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten:
> ausführliche Begründung
> Nachweis der Dringlichkeit
> Fahrzeugpapiere
> Frachtpapiere
> Nachweis über Unmöglichkeit fristgerechter Schienenbeförderung

Gebühren

- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 34,00 bis 168,00 Euro










- Zahlungsart: per Überweisungsträger oder Bankeinzug

Fristen

zeitnah

Rechtsgrundlagen

- § 30 und § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), Ferienverordnung
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis