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Garagenzufahrten / Bordsteinabsenkungen 

Beschreibung

Änderung der Zufahrt bzw. Änderung der Gehwege vor privaten Anwesen.

1)Formloser Antrag mit Lageplan per Post oder Mail an:

    > 61.01 Stadtplanungsamt-Verkehrswesen

       Postfach 3820

       55028 Mainz

       stadtplanungsamt-verkehrswesen@stadt.mainz.de

2) Gemeinsamer Ortstermin mit Straßenmeister
   > die Zuständigkeit der Straßenmeister richtet sich nach dem Stadtteil
3) Kostenvoranschlag durch den Straßenbetrieb
4) Auftrag an Straßenbetrieb



- Vorlauf von ca. 4 Wochen für Kostenvoranschlag, Koordinierung und Firmenbeauftragung erforderlich
- Es entstehen Gebühren entsprechend der Kostenvoranschläge zzgl. 10 % Bauleitungs-und Verwaltungskosten auf die Bruttosumme

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:  9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Außerhalb der Kernzeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Gesonderte Öffnungszeiten:
Betriebshof Emy-Roeder-Str.
Montag:  07.00 Uhr - 12.00 Uhr, 12.30.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag:  07.00 Uhr - 12.00 Uhr, 12.30.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch:  07.00 Uhr - 12.00 Uhr, 12.30.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag:  07.00 Uhr - 12.00 Uhr, 12.30.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:  07.00 Uhr - 13.00 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

- Kostenvoranschlag/Auftrag

Rechtsgrundlagen

§ 11 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz
(Hinweis: die Stadt Mainz ist Straßenbaulastträger)