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Parkgenehmigung für Handwerker 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind:
> Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
> die im direkten Kundenverkehr kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen ausführen und
> auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen sind

- Die Ausnahmegenehmigung dient zum Zwecke des Transportes von Werkzeugen und Materialien bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen im
direkten Kundenverkehr
> an Werktagen von 07.00 bis 19.00 Uhr

- Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr

- Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Voraussetzungen

- Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen

- kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen

- auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Gültigkeiten von 1 Jahr  +49 6131 12-2871  Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde
 Frau Alkmene Gruber kurzfristige Genehmigung  +49 6131 12-3519  Alkmene.Gruberstadt.mainzde

Unterlagen

- Kopie Fahrzeugschein(e)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Wenn Fahrzeug(e) nicht auf die Firma zugelassen sind, wird eine Bestätigung der Firma benötigt, dass das/die Privatfahrzeug(e) dienstlich genutzt wird/werden
- Fahrzeug(e) müssen über eine Firmenbeschriftung verfügen

Gebühren

Je nach dem welcher Genehmigungsumfang gewünscht ist:
> Genehmigung A: 67,00 Euro
> Genehmigung B: 202,00 Euro

Rechtsgrundlagen

- § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Bearbeitungszeit

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah