Parkgenehmigung für Handwerker
Beschreibung
- Antragsberechtigt sind:
> Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
> die im direkten Kundenverkehr kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen ausführen und
> auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen sind
- Die Ausnahmegenehmigung dient zum Zwecke des Transportes von Werkzeugen und Materialien bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen im
direkten Kundenverkehr
> an Werktagen von 07.00 bis 19.00 Uhr
- Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Voraussetzungen
- Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen
- kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen
- auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Gültigkeiten von 1 Jahr | +49 6131 12-2871 | Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde |
Frau Alkmene Gruber | kurzfristige Genehmigung | +49 6131 12-3519 | Alkmene.Gruberstadt.mainzde |
Unterlagen
- Kopie Fahrzeugschein(e)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Wenn Fahrzeug(e) nicht auf die Firma zugelassen sind, wird eine Bestätigung der Firma benötigt, dass das/die Privatfahrzeug(e) dienstlich genutzt wird/werden
- Fahrzeug(e) müssen über eine Firmenbeschriftung verfügen
Gebühren
Je nach dem welcher Genehmigungsumfang gewünscht ist:
> Genehmigung A: 67,00 Euro
> Genehmigung B: 202,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis