Parkgenehmigung für Sozialdienste
Beschreibung
- Antragsberechtigt sind Sozialdienste und Firmen, die im Sozialenbereich tätig sind
- Sozialdienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.
- Gültigkeit: 1 Jahr
> die max. Parkdauer beläuft sich auf 2 Stunden
Beantragung:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
- Kopie des Fahrzeugscheins
> bei Privatwagen: Nutzungsbestätigung des Sozialdienstes / Firma
Gebühren
Rechtsgrundlagen
§§ 45 und 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)