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Temporäre Halteverbotszone beantragen 

Beschreibung

Parkplätze, z.B. für das Be- und Entladen eines Möbelwagens bei Umzug, dürfen nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung zum Errichten einer Haltverbotszone durch die Straßenverkehrsbehörde.

Für Haltverbotszonen im Zusammenhang mit Baustellen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Baustellenmanagement.

Beantragung durch Betriebe / Firmen / Privatpersonen

  • bei der Straßenverkehrsbehörde
  • persönlich nur nach Terminvereinbarung oder
  • schriftlich per Post, E-Mail oder Fax (durch Zusendung eines formlosen Antrages)
  • mind. drei Wochen vorher, da die Halteverbotszone fünf volle Tage vor dem Umzug eingerichtet werden muss

Die Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Haltverbotsschilder selbst organisieren müssen, da diese nicht von der Stadt Mainz aufgestellt werden.

Die Aufstellung sowie die Kontrolle der Verkehrszeichen müssen durch eine Person mit erforderlichen Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen erfolgen.

Hierfür ist ein MVAS-Nachweis erforderlich.

Schilder und Absperrungen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht von Personen ohne diesen Nachweis aufgestellt werden. Ggf. müssen Sie sich hierfür an ein Verkehrssicherungsunternehmen wenden.

Für Haltverbotszonen im Zusammenhang mit Baustellen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Baustellenmanagement.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-4142
Telefax
+49 6131 12-3407
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Olga Krauberger Altstadt, Neustadt, Oberstadt  +49 6131 12-2104  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Mombach, Gonsenheim, Finthen, Drais, Lerchenberg, Bretzenheim, Marienborn, Hechtsheim, Weisenau, Laubenheim, Ebersheim, Hartenberg/Münchfeld  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

Ein schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten (auch per E-Mail möglich):

  • Zeitraum der Sperrung (Datum und Uhrzeit)
  • Straße, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
  • Länge der Haltverbotszone (Anzahl der Parkplätze)
  • Anschrift und Rufnummer des Antragstellers

Gebühren

  • je nach Umfang und Dauer der Erlaubnis: 20 bis 300 Euro
  • wenn gebührenpflichtige Parkplätze betroffen sind, wird der Parkgebührenausfall noch dazu gerechnet

Fristen

ca. 2 bis 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Rechtsgrundlagen

  • §§ 41, 44-47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Öffnungszeiten Straßenverkehrsbehörde (Genehmigung)
Montag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr