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Feinstaubplakette beantragen 

Beschreibung

Am 01.03.2007 ist die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N (für die Personen- und Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern). Aufgrund dieser Verordnung werden die genannten Kraftfahrzeuge in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 eingeteilt. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten Plaketten zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen). Fahrzeuge mit zukünftigen Abgasstufen fallen in die beste Schadstoffgruppe und erhalten eine grüne Feinstaubplakette.

Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten. Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden keine konkreten Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies kann durch die zuständigen Behörden in den Kommunen erfolgen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, der Verkehr eine wichtige Ursache ist und die Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme im Luftreinhalteplan dieser Kommune festgelegt ist. In Umweltzonen, die durch Städte und Gemeinden eingerichtet werden, dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die gemäß der jeweiligen Ausschilderung an der Windschutzscheibe mit einer mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs versehenen Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe versehen sind.


Umweltplakette grün (4)    In Mainz wurde die Umweltzone zum 01. Februar 2013 eingeführt. Entsprechend der Ausschilderung dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren.

Folgende Kraftfahrzeuge dürfen ohne grüne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren:

  1. mobile Maschinen und Geräte,
  2. Arbeitsmaschinen,
  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
  6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können (z.B. Polizei, Feuerwehr),
  8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
  9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
  10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein H- oder 07er-Kennzeichen führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU/EWR oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch Dritte/n

Vorsprache:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Gebühren

Feinstaubplakette: 6,60 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35.BImSchV)

Hinweise

  • Weitere Ausgabestellen der Feinstaubplaketten sind alle für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen.
  • in Mainz z.B. DEKRA und TÜV-Prüfstellen