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Führerschein, Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis im Alter oder bei allgemeiner Nichteignung 

Beschreibung

Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und wollen Ihren Führerschein zurückgeben?

Dann können Sie den Führerschein im Original zusammen mit einer unterschriebenen Verzichtserklärung (Vordruckformular am Ende dieser Seite) entweder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) abgeben oder an die unter Adresse benannte Anschrift versenden.

Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Führerschein ungültig gestempelt und Sie bekommen diesen als Andenken zurück. Sie erhalten außerdem eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe des Führerscheines.

Sie sind sich noch nicht sicher?


Falls Sie noch überlegen, ob es ratsam wäre, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, finden Sie - auch als Angehörige eines/einer Betroffenen - hier einige Hinweise als Anregung, die allerdings keinesfalls abschließend sind.

Natürlich ist das fortschreitende Alter allein kein Grund für eine verminderte Fahrtauglichkeit, doch einige Fähigkeiten nehmen irgendwann schleichend mit den Jahren ab. Dazu gehören etwa Sehschärfe, Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit oder die ausreichende Beweglichkeit der Halswirbelsäule. Fällt beispielsweise aufgrund von Unbeweglichkeiten der Blick über die Schulter beim Abbiegen im Straßenverkehr zunehmend schwerer, können Sie mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin oder auch einem Spezialisten/einer Spezialistin Möglichkeiten zur Kompensation besprechen. Auch bieten viele örtliche Fahrschulen oder Automobilclubs freiwillige Testfahrten an, bei denen Sie neben einer realistischen Einschätzung Ihrer Fähigkeiten auch nützliche Tipps zur Erhaltung Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten können. Die Ergebnisse dieser Fahrtests werden übrigens nicht an Behörden weitergeleitet, sondern dienen allein Ihrer Information. Am Ende dieser Seite finden Sie unter "Links zu weiteren Informationen" weiterführende Seiten zu diesem Themenbereich.

Bemerken Sie selbst oder Ihre Angehörigen jedoch gravierende Einschränkungen, oder kam es gar schon zu brenzligen Situationen, sollten Sie spätestens jetzt handeln. So sollten Sie entweder eine solche Testfahrt wahrnehmen oder auch direkt den - verständlicherweise - oft schwierigen Entschluss fassen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, bevor es zu einem möglicherweise folgenschweren Unfall kommt. Beispiele für solche Unfälle sind des Öfteren aus der Presse zu entnehmen.

Bitte bedenken Sie, dass neben Ihrer eigenen Gesundheit auch immer die der anderen Verkehrsteilnehmer/innen - insbesondere unerfahrener Kinder - auf dem Spiel steht.

Ist etwas passiert, das Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aufkommen lässt, sind Sie also im Verkehr negativ aufgefallen oder haben einen Unfall verursacht, bei dem sich der Verdacht einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit ergibt, erhält die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel direkt eine Mitteilung z.B. von der Polizei, aber auch von Dritten. Daraufhin werden nach erster Klärung des Sachverhaltes meist entweder fachärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten angefordert, oder bei klaren Sachverhalten auch sofort die Fahrerlaubnis entzogen. All dies hat zum Teil hohe Kosten zur Folge, denen Sie mit einem freiwilligen Verzicht zuvorkommen können.
Gerne können Sie sich bei Unsicherheiten von uns beraten lassen, oder Sie suchen Rat bei einem/einer Verkehrsmediziner/in, einem Automobilclub oder einer Fahrschule vor Ort.

Ihre Fahreignung wird bereits durch die Behörde angezweifelt?

Auch bei einer laufenden Fahreignungsüberprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig vom Grund (z.B. Erkrankungen, Alkohol, Drogen) können Sie jederzeit auf die Fahrerlaubnis verzichten und möglicherweise noch anfallenden Gebühren vorgreifen.

Hinweis
Nach einem Verzicht sind Sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und dürfen somit keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Führerschein im Original
  • Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck "Verzichtserklärung" (Formular am Ende dieser Seite)

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)