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Auskunft über Fahrzeughaltenden einholen 

Beschreibung

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den/die Fahrzeughalter/in und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden (sogenannte "einfache Registerauskunft").

Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist grundsätzlich die kennzeichenführende Zulassungsbehörde. Bei einem Umzug unter Mitnahme des Kennzeichens ist die Übernahmebehörde am neuen Wohnort zuständig. Der Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft wird in diesem Fall entsprechend weitergeleitet.

Beantragung

  • Anfrage kann persönlich oder durch eine/n Vertreter/in (z.B. Rechtsanwalt) gestellt werden
  • schriftlich
    - per Post
    - per Fax
    - nicht per E-Mail (da Unterschrift erforderlich)
  • zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug (z.B. des Unfallgegeners) zugelassen ist

Voraussetzung

Die Auskunft wird erteilt

  • zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder Befriedigung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • zur Erhebung einer Privatklage im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag unter
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Angabe der Fahrzeugdaten oder
    - Personalien des/der Fahrzeughalters/in
    - Darlegung/Begründung, warum die Angaben benötigt werden
  • bei Vertretung (z.B. durch Rechtsanwalt) Vorlage einer Vollmacht

Gebühren

je Halteranfrage und Kennzeichen: 5,10 Euro

Zahlungsart

  • vorab durch Barzahlung (z.B. durch beigelegten Scheck)
  • Gebührenbescheid im Rahmen der Auskunftserteilung

Rechtsgrundlagen

  • § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)