Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder diese/r Ihnen gestohlen wurde, können Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Sofern dem Fahrzeug noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) zugeteilt sind, ist eine Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zwingend erforderlich.
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch Bevollmächtigte/n
Vorsprache:
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen:
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (der letzte Prüfbericht), es sei denn, das Fahrzeug ist noch so neu, dass die erste Hauptuntersuchung seit der Neuzulassung noch nicht fällig war
- Diebstahlanzeige der Polizei, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein gestohlen wurde
- Verlusterklärung, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein verloren wurde
> Vordruck “Scheinverlusterklärung“ am Ende dieser Seite im Abschnitt "Formulare"
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Scheinverlusterklärung mit Erteilung der Vollmacht
Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
> Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
> Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
> Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Vereine (e.V.)
> Auszug aus dem Vereinsregister
> Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
> Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
> Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
> Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
> Ausweis aller Gesellschafter/innen
Gebühren
- Standardgebühr für Ersatzausstellung: 12,00 Euro
- Zusatzgebühren, sofern erforderlich:
> Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an Leasinggeber oder Bank: 10,20 Euro
> Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 8,50 Euro
Zahlungsart
Fristen
- Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Sofern die abhandengekommene Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein wieder aufgefunden wird, muss diese/r unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Ausstellung ist davon abhängig, dass alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt wurden. Rückständige Gebühren können im Rahmen der Ausstellung vor Ort beglichen werden.