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  6. Kraftfahrzeug wurde entstempelt (Landesplaketten wurden auf Anordnung der Zulassungsbehörde entfernt)

Kraftfahrzeug wurde entstempelt (Landesplaketten wurden auf Anordnung der Zulassungsbehörde entfernt) 

Beschreibung

Die amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeuges wurden auf Anordnung der Zulassungsbehörde entstempelt?

Der Grund der Entstempelung war eine zwangsweise Maßnahme der Zulassungsbehörde im Rahmen der Ersatzvornahme wegen

  • fehlendem Versicherungsschutz
  • technischen Mängeln / abgelaufener Hauptuntersuchung
  • fehlender Umschreibung nach Erwerb / Erhalt durch Rechtsnachfolge
  • nicht erfolgter Adressänderung
  • Kraftfahrzeugsteuerrückständen

Durch die Zwangsentstempelung darf das Fahrzeug bis zur Nachsiegelung der Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr verwendet werden.

Sofern nicht auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen wurde, bedeutet es jedoch nicht, dass das Fahrzeug außerbetriebgesetzt wird und die Steuer- und Versicherungspflicht endet. Zur Außerbetriebsetzung müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorlegen. Für das Datum der Außerbetriebsetzung ist nicht das Datum der Entstempelung, sondern der Tag der Vorlage der erforderlichen Fahrzeugpapiere entscheidend.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen zur Nachsiegelung bzw. Wiederzulassung des Fahrzeuges entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Zulassungsbehörde, das der Zwangsentstempelung vorangegangen ist.