Auskunft über Fahrzeughaltenden einholen
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann die Zulassungsbehörde Auskunft über Fahrzeughaltende und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilen. Das nennt sich "einfache Registerauskunft".
Antragsteller:innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwält:innen oder öffentliche Stellen sein. Aus Datenschutzgründen müssen Sie den Antrag schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache stellen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist grundsätzlich die kennzeichenführende Zulassungsbehörde. Bei einem Umzug unter Mitnahme des Kennzeichens ist die Übernahmebehörde am neuen Wohnort zuständig. Den Antrag leiten wir in diesem Fall entsprechend weiter.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Sie können den Antrag persönlich stellen oder Sie lassen sich durch eine andere Person (z.B. Rechtsanwält:in) vertreten.
Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich per Post oder Fax ein. Sie können den Antrag nicht per E-Mail stellen, da eine Unterschrift erforderlich ist.
Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente und Angaben:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugdaten oder
- Personalien der fahrzeughaltenden Person
- Darlegung/Begründung, warum Sie die Angaben benötigen
- bei Vertretung (z.B. durch Rechtsanwält:in) Vorlage einer Vollmacht
Gebühren
je Halteranfrage und Kennzeichen: 5,10 Euro
Zahlungsart
- vorab durch Barzahlung (z.B. durch beigelegten Scheck)
- Gebührenbescheid im Rahmen der Auskunftserteilung
Rechtsgrundlagen
- § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Voraussetzungen
Sie erhalten Auskunft für folgende Zwecke:
- zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder Befriedigung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- zur Erhebung einer Privatklage im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr