KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen im Anschluss reservieren möchten, empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug bei der kennzeichenführenden Zulassungsstelle außer Betrieb zu setzen. Die Reservierung kann entweder auf das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug (falls Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zulassen möchten) oder auf Sie als Halter:in des Fahrzeugs erfolgen.
Sie können Ihr Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln. Wenn Sie das Fahrzeug nach dem Wechsel Ihres Wohnortes außer Betrieb setzen, erlischt Ihr Anspruch auf das Kennzeichen. Auch eine Reservierung ist dann nicht möglich.
Sie können die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vor Ort in der Zulassungsstelle oder online beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie die neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die anfallenden Gebühren können Sie über das ePayment-System begleichen.
Ablauf
Wir entwerten die Kennzeichen des Fahrzeugs und tragen das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs können Sie deutschlandweit beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeiten können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.
Kennzeichenreservierung
- Möglich nur für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
- Maximal ein Jahr auf Fahrzeug oder Halter:in
Antragstellung
- Persönlich oder in Vertretung durch eine dritte Person
- Online
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle vor Ort beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Download-Bereich.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Gebühren
Außerbetriebsetzungsgebühr: 16,80 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Anschlussreservierung des Kennzeichens: 2,60 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Es gibt keine Frist.
Sofort vor Ort
Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Was sollte ich noch wissen
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)